Der rechtliche Teil zuerst
Der Europäische Maulwurf ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Er darf nicht gefangen, verletzt oder getötet werden, und seine Bauten dürfen nicht zerstört werden. Vergrämen ist erlaubt, alles Weitere nicht.
Die Schermaus, umgangssprachlich Wühlmaus, ist nicht geschützt und darf bekämpft werden. Sie richtet auch echten Schaden an, weil sie Wurzeln frisst — junge Obstbäume gehen daran ein.
Wer also mit einer Falle gegen „die Wühlmaus“ vorgeht und einen Maulwurf erwischt, hat ein Problem. Die Unterscheidung ist deshalb keine Liebhaberei.
Am Hügel erkennen
Maulwurfshügel sind rund, hoch aufgeworfen und bestehen aus locker gekrümelter, feiner Erde. Das Ausgangsloch liegt in der Mitte, unter dem Hügel — man sieht es nicht. Der Gang darunter verläuft tief, meist zwanzig Zentimeter und mehr, und ist im Querschnitt rund und breiter als hoch.
Wühlmaushügel sind flacher, unregelmäßiger und enthalten Pflanzenreste und Wurzelstücke. Das Loch liegt seitlich am Hügelrand. Der Gang ist oberflächennah, oft nur wenige Zentimeter unter dem Rasen, und im Querschnitt hochoval — höher als breit.
Ein zuverlässiger Test ist die Verwühlprobe: Ein Stück Gang auf zehn Zentimeter Länge öffnen und offen lassen. Der Maulwurf verschließt die Öffnung binnen eines Tages mit Erde; die Wühlmaus lässt sie meist offen oder verstopft sie mit Pflanzenmaterial.
Was hilft
Gegen den Maulwurf hilft nur Vergrämung, und die wirkt begrenzt: Geräuschquellen und Duftstoffe verschieben ihn im Garten, sie entfernen ihn nicht. Meist ist Gelassenheit die vernünftigste Haltung — der Maulwurf frisst Engerlinge und Schnecken und verlässt einen Garten wieder, wenn das Angebot sinkt.
Gegen die Wühlmaus arbeiten wir mit Fallen im Gang, gesetzt nach vorheriger Bestimmung. Vorbeugend wirken Drahtkörbe um die Wurzelballen bei Neupflanzung von Obstbäumen — das ist der Punkt, an dem sich der Aufwand am meisten auszahlt.



