Nicht alle Wespen sind gleich
In Deutschland leben mehrere Faltenwespenarten am und im Haus. Nur zwei davon, die Deutsche und die Gemeine Wespe, gehen an menschliche Nahrung und werden als störend erlebt. Diese beiden sind nicht besonders geschützt, unterliegen aber dem allgemeinen Schutz: Töten ohne vernünftigen Grund ist auch bei ihnen nicht erlaubt.
Andere Arten stehen unter besonderem Schutz, allen voran die Hornisse. Bei ihnen ist die Beseitigung von Tieren und Nest ohne Ausnahmegenehmigung verboten. Die Bestimmung ist damit nicht Detailwissen, sondern der erste Schritt — und sie lässt sich am Nest und am Flugbild machen.
Wann eine Gefährdung vorliegt
„Vernünftiger Grund“ heißt nicht „stört mich“. Eine Gefährdung liegt vor, wenn das Nest an einer Stelle sitzt, die genutzt werden muss: unmittelbar am Kinderzimmerfenster, an der einzigen Haustür, am genutzten Balkon, an einem Fluchtweg. Auch eine belegte Insektengiftallergie im Haushalt zählt.
Ein Nest im Rollladenkasten eines genutzten Zimmers ist in der Regel ein Fall für eine Behandlung, weil der Rollladen bei jedem Zug einen Teil des Nests zerstört und das Volk aggressiv reagiert. Ein Nest im Geräteschuppen, der bis Oktober nicht gebraucht wird, ist keiner.
Der einfachste Weg ist oft Abwarten
Wespenvölker sind einjährig. Im Herbst stirbt das Volk ab, nur die Jungköniginnen überwintern — an anderer Stelle, nie im alten Nest. Ein leeres Nest wird im nächsten Jahr nicht wieder besiedelt und kann im Winter ohne Weiteres entfernt werden.
Wenn Abwarten nicht geht, rufen Sie an, bevor jemand hantiert. Wir bestimmen die Art, beurteilen die Lage und handeln entsprechend: umsiedeln, wo es geht, behandeln, wo es nötig und zulässig ist. Ein Nest mit der Spraydose anzugehen, endet regelmäßig mit Stichen und einem halbtoten Volk, das umso reizbarer ist.



