Der Merksatz ist falsch
„Drei Hornissenstiche töten ein Pferd, sieben einen Menschen“ — dieser Spruch ist frei erfunden und hält sich trotzdem. Das Gift der Hornisse ist nicht stärker als das der Honigbiene; der Stich schmerzt mehr, weil der Stachel länger ist. Gefährlich wird es, wie bei Bienen und Wespen, nur bei einer Allergie.
Hornissen gehen nicht an Kuchen und Limonade. Sie jagen Insekten, unter anderem Wespen — ein Hornissenvolk in der Nachbarschaft senkt den Wespendruck im Garten messbar. Angriffe erfolgen nur zur Verteidigung des Nests, und der Verteidigungsradius liegt bei wenigen Metern.
Was rechtlich gilt
Die Hornisse ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Es ist verboten, Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten und ihre Nester zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Verstoß ist bußgeldbewehrt, und die Bußgelder sind nicht symbolisch.
Eine Ausnahme kann die zuständige untere Naturschutzbehörde erteilen — beim Odenwaldkreis beziehungsweise beim Kreis Bergstraße, je nachdem, wo Ihr Haus steht. Sie wird erteilt, wenn eine Umsiedlung nicht möglich und eine Gefährdung gegeben ist, etwa bei einem Nest direkt am Kinderzimmerfenster oder an der einzigen Haustür.
Praktisch heißt das: Nicht selbst handeln, sondern anrufen. Wir bestimmen die Art, beurteilen die Lage und kümmern uns um die Genehmigung, wenn sie nötig ist.
Umsiedeln statt vernichten
Ein Hornissennest lässt sich mit dem richtigen Verfahren umsetzen. Das Nest wird gesichert entnommen, in einen Kasten überführt und an einem geeigneten Ort wieder aufgestellt — möglichst in der Nähe, damit die sammelnden Tiere zurückfinden.
Und oft ist gar nichts nötig. Ein Hornissenvolk stirbt im Herbst ab, das Nest wird nie wieder benutzt. Wenn es nicht unmittelbar im Weg hängt, ist Abwarten die einfachste und billigste Lösung.



